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Worauf du vor dem Behandlungstermin achten musst
Ärztliche Verordnung
Für deine Behandlung brauchst du eine ärztliche Verordnung. Diese erhältst du von der Ärztin/vom Arzt deines Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.
Die Verordnung muss enthalten:
- persönlichen Daten
- medizinische Diagnose
- Anzahl der Behandlungseinheiten
- Verordnete Behandlung
Verrechnung der Behandlungskosten
Dein/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit deinem Krankenversicherungsträger. Du begleichst die Kosten mit deinem/deiner behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss sind unverbindlich und können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
Chefärztliche Genehmigung deiner Krankenversicherung
Dein Krankenversicherungsträger übernimmt gegebenenfalls einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigst du eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung deiner zuständigen Krankenversicherung.
Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten / des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
Dies betrifft folgende Krankenkassen: ÖGKW, SVS, ÖGKN, BVAEB, KFA
Terminabsage
Wir reservieren gerne einen Termin für dich. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, gib uns bitte 24 Stunden vorher per E-Mail info@sport-praxis.at, SMS oder telefonisch +43 1 225 63 56 10 Bescheid.
Bei Nichtwahrnehmung des reservierten Termins ohne fristgerechte vorherige Abmeldung, sind wir berechtigt (gezwungen) den gesamten Betrag zu verrechnen.