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+43 1 225 63 56 10 | Wahlpraxis - keine Kassen! | Google Bewertungen in Sternen 145+ Bewertungen

Anfrage

Hinweis: Ich habe keinen Kassenvertrag. Sie erhalten eine Honorarnote über die erbrachten therapeutischen Leistungen. Diese können Sie bei der Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Behandlungskosten refundiert.

Türschild mit Beschriftung: Behandlungsraum 1

Bitte beachten!

Terminvereinbarung & Absage:

Wir reservieren gerne einen Termin für dich. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, gib uns bitte 24 Stunden vorher per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., SMS oder telefonisch +43 1 225 63 56 10 Bescheid.
Bei Nichtwahrnehmung des reservierten Termins ohne fristgerechte vorherige Abmeldung, sind wir berechtigt (gezwungen) den gesamten Betrag zu verrechnen.

Worauf du vor dem Behandlungstermin achten musst:

Ärztliche Verordnung

Für deine Behandlung brauchst du eine ärztliche Verordnung. Diese erhältst du von der Ärztin/vom Arzt deines Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.

Die Verordnung muss enthalten:

  • persönlichen Daten
  • medizinische Diagnose
  • Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Verordnete Behandlung
Verrechnung der Behandlungskosten

Dein/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit deinem Krankenversicherungsträger. Du begleichst die Kosten mit deinem/deiner behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss sind unverbindlich und können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

Genehmigung deiner Krankenversicherung

Dein Krankenversicherungsträger übernimmt gegebenenfalls einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigst du eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung deiner zuständigen Krankenversicherung.

Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten / des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

Dies betrifft folgende Krankenkassen: ÖGKW, SVS, ÖGKN, BVAEB, KFA

So erreichst du uns

Öffentlich

Mit der Straßenbahnlinie 0 und 5 Minuten Fußweg.
Mit der U3 (Rochusgasse) und 3 Minuten Fußweg.

Termine

Bitte beachte, dass wir vereinbarte Termine ausschließlich für dich reserviert halten. Wir bitten daher um Terminabsage 24 Stunden im Vorhinein, andernfalls müssen wir den versäumten beziehungsweise nicht eingehaltenen Termin in Rechnung stellen.

Erreichbarkeit

Mo – Fr 08:00 – 19:00 Uhr

BÜRKLE Sport-Praxis
Sechskrügelgasse 12/4
1030 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.